AKTIEN · ETF · STEUERN

Legal weniger
Steuern zahlen.

Es gibt erlaubte Freibeträge und Steuerregeln. Du musst nichts verstecken. Wichtig ist: richtig eintragen und rechtzeitig beantragen.Allgemeine Information · keine persönliche Steuerberatung
GRUNDREGEL25 %

Kapitalertragsteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge. Dazu können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen.

Ein Steuerberater prüft am Computer Unterlagen für das Finanzamt
UNTERLAGEN RICHTIG PRÜFENSteuerberater, Finanzamt und dein DepotJahressteuerbescheinigung, Gewinne und Verluste vollständig dokumentieren.

Einfach erklärt

Wann entstehen Steuern?

01

Gewinn beim Verkauf

Du verkaufst eine Aktie oder einen ETF teurer als du ihn gekauft hast. Der Gewinn kann steuerpflichtig sein.

02

Dividende

Ein Unternehmen zahlt Geld an seine Aktionäre. Diese Zahlung zählt grundsätzlich als Kapitalertrag.

03

ETF-Ertrag

Ausschüttungen, Verkaufsgewinne und bei manchen ETF auch die Vorabpauschale können steuerlich wichtig sein.

Erlaubte Möglichkeiten

So kannst du legal weniger zahlen.

Die Bank erledigt vieles automatisch. Trotzdem solltest du deine Angaben und Bescheinigungen prüfen.
1. Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du den Sparer-Pauschbetrag direkt bei deiner Bank: 1.000 € pro Person oder 2.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren.

Mehrere Banken? Die verteilten Aufträge dürfen zusammen den Höchstbetrag nicht überschreiten.
2. Verluste verrechnen

Verluste können bestimmte Kapitalgewinne mindern. Aktienverluste dürfen nach der gesetzlichen Grundregel nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

Bei mehreren Banken kann eine Verlustbescheinigung wichtig sein.
3. ETF-Teilfreistellung

Bei einem steuerlich anerkannten Aktienfonds sind für Privatanleger 30 % der Erträge steuerfrei. Bei Mischfonds beträgt die Teilfreistellung grundsätzlich 15 %.

Ob dein ETF die Bedingungen erfüllt, steht in den Steuerdaten und Unterlagen des Fonds.
4. Günstigerprüfung

Ist dein persönlicher Einkommensteuersatz niedriger als 25 %, kannst du in der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft, was günstiger ist.

Zu viel einbehaltene Steuer kann so erstattet werden.
5. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Wer insgesamt nur sehr geringe steuerpflichtige Einkünfte hat, kann beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen. Dann behält die Bank unter den Voraussetzungen keine Kapitalertragsteuer ein.

Das Finanzamt entscheidet über den Antrag.
6. Steuererklärung prüfen

Wurde der Freibetrag nicht vollständig genutzt, eine ausländische Steuer nicht angerechnet oder ein Verlust nicht berücksichtigt, kann die Anlage KAP helfen.

Belege und Jahressteuerbescheinigungen aufbewahren.

Vereinfachtes Beispiel

Aktien-ETF mit 1.000 € Ertrag.

Das Beispiel zeigt nur das Prinzip. Es berücksichtigt keine Kirchensteuer, keine weiteren Erträge und keine persönliche Situation.
ETF-ERTRAG1.000 €
−
30 % TEILFREI300 €
=
STEUERLICH ANGESETZT700 €

Wenn noch Sparer-Pauschbetrag frei ist: Der steuerpflichtige Betrag kann dadurch weiter sinken – im Beispiel möglicherweise bis auf 0 €.

Wichtig

Keine geheimen Tricks.

Offizielle Quellen

§ 20 EStG: Kapitalerträge, Verluste und Sparer-Pauschbetrag

§ 32d EStG: 25-Prozent-Steuersatz und Günstigerprüfung

§ 20 InvStG: Teilfreistellung bei Investmentfonds